Die Ausarbeitung und Veröffentlichung der Verordnung zur Wassereinsparung zielt darauf ab, Maßnahmen zur Wassereinsparung umfassend und systematisch zu regeln und voranzutreiben. Dies ist eine objektive Notwendigkeit für den Aufbau einer wassersparenden Gesellschaft, die Gewährleistung der nationalen Wassersicherheit, die Förderung der ökologischen Zivilisation sowie die Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung.
Die Verordnung regelt systematisch die verantwortlichen Einheiten, zentralen Systeme, zentralen Maßnahmen, Unterstützungs- und Überwachungsmechanismen sowie die rechtlichen Haftungen im Bereich der Wassereinsparung.

Zhang Qingyong, Direktor des Zentrums zur Förderung der Wassereinsparung beim Ministerium für Wasserwirtschaft, erklärte:„Künftig werden wir uns uneingeschränkt der Öffentlichkeitsarbeit, der Umsetzung sowie der Ausarbeitung ergänzender Regelwerke zur Verordnung zur Wassereinsparung widmen. Wir werden die Anreiz- und Restriktionsmechanismen für die Wassereinsparung weiter ausbauen, Einsparmaßnahmen und die Verwaltung der Wassernutzung verstärken, die Wassereinsparung in Landwirtschaft, Industrie, Städten und weiteren Bereichen nachdrücklich vorantreiben und die sparsame und intensive Nutzung der Wasserressourcen auf eine neue Ebene heben.“
Fachleute heben vier zentrale Merkmale der Verordnung zur Wassereinsparung hervor. Die Verordnung arbeitet problemorientiert, zielt auf markante Probleme und Schwachstellen im Bereich der Wassereinsparung ab und enthält klare, konkrete Regelungen für sämtliche Bereiche und Abläufe der Wassernutzung, Wassereinsparung sowie Wasserwirtschaft. Sie legt fest, dass der Staat eine strenge Wassersparpolitik verfolgt, den Grundsatz der Vorrangigkeit der Wassereinsparung beibehält und umsetzt, die landesweite Initiative zur Wassereinsparung konsequent durchführt und flächendeckend eine wassersparende Gesellschaft aufbaut. Dadurch wird ein grundlegender Wandel der Wassernutzungsweise von einer extensiven, ineffizienten hin zu einer sparsamen und intensiven Nutzung wirkungsvoll vorangetrieben.

Gleichzeitig wurde durch die Verordnung das System der Wassereinsparung weiter vervollständigt. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass die Wassernutzung einer Gesamtmengensteuerung, wissenschaftlichen Zuteilung und hocheffizienten Nutzung unterliegt, wobei Restriktionen und Anreize kombiniert werden. Zudem soll ein Mechanismus zur Wassereinsparung geschaffen werden, der sich durch staatliche Führung, abgestimmtes Handeln aller beteiligten Akteure, marktwirtschaftliche Steuerung und Mitwirkung der Öffentlichkeit auszeichnet.
Zahlreiche Systeme der Wasserwirtschaft wurden weiter vervollständigt: Dazu zählen die Gesamtmengensteuerung und Quotenverwaltung, die geplante Wassernutzungsverwaltung, die verbrauchsabhängige Wasserpreisgestaltung, die Verwaltung von Wassereffizienzkennzeichnungen sowie die Qualitätszertifizierung wassersparender Produkte.
Die Verordnung schreibt zudem vor, dass die örtlichen Volksregierungen zielgerichtete Subventionsmechanismen für die landwirtschaftliche Wassernutzung sowie Prämienregelungen zur Förderung der Wassereinsparung weiter ausbauen müssen.
Die Einführung und Vervollständigung dieser Systeme regelt und lenkt das wassersparende Verhalten in der gesamten Gesellschaft wirkungsvoll.

Die Verordnung verfeinert zudem die Maßnahmen zur Wassereinsparung. Bewährte Vorgehensweisen und Praxiserfahrungen wurden zu verbindlichen Regelungen erhoben. Es wurden zielgerichtete Einsparmaßnahmen vorgelegt, um die Wassereffizienz in der Landwirtschaft zu steigern, den Wasserverbrauch und die Abwassermengen in der Industrie zu senken, Wasserverluste im städtischen Bereich zu minimieren sowie die Nutzung unkonventioneller Wasserressourcen voranzutreiben.

Chen Maoshan, Direktor des Entwicklungszentrums für Forschung beim Ministerium für Wasserwirtschaft, erklärte:
„Wir werden die Kontrolle und Umsetzung verstärken.“
Die Verordnung legt ausdrücklich fest, dass Volksregierungen auf Kreisebene und darüber die organisatorische Leitung der Wassereinsparungsarbeit verstärken, gemeinsame Untersuchungen und Lösungen für wichtige Fragestellungen im Bereich der Wassereinsparung koordinieren sowie die Erreichung der Wassereinsparungsziele in die Leistungsbewertung der örtlichen Volksregierungen und ihrer Führungskräfte einbeziehen müssen.
Die Verordnung definiert zudem klare rechtliche Haftungen für Verstöße im Bereich der Wassereinsparung, wodurch das System zur Wassereinsparung durchsetzungsfähig und wirkungsvoll gestaltet wird.